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Auslegung des Bauleitplanentwurfs

Der Gemeinderat hat nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 18.01.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. LI (51) Sondergebiet “Limescenter”, mit dem Vorhaben- und Entschließungsplan des Vorhabenträgers und der Begründung mit Umweltbericht zu ändern.

Der geänderte Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 18.01.2024 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, dem Vorhaben- und Entschließungsplan des Vorhabenträgers sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen und Fachgutachten (zu den Themen Verkehr, Schall, Artenschutz, Einzelhandel und Auswirkungen, Kampfmittel) in der Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 18.04.2024

im Rathaus der Gemeinde Denkendorf (Wassertal 2, 85095 Denkendorf) gegenüber Zimmer Nr. 3 im Erdgeschoss, sowie ergänzend dazu in Zimmer Nr. 5 (OG), während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Alle weiteren Informationen hierzu finden sich auch auf der Homepage der Gemeinde Denkendorf unter diesem Link.